Ein jeder hat ſein Recht, um ſich in ſich zu ruͤnden;
Doch was die Einzlen trennt, das ſoll ſie auch verbuͤnden.
Denn nur auf den Beding iſt dein, was dein du nennſt,
Wenn du hinwider auch als mein das Mein’ erkennſt.
Doch nimmſt du Meines mir, iſts nicht genug, daß du
Es wiedergibſt, du mußt verlieren Deins dazu.
Das iſt die Strafe, die du ſelbſt dir zuerkannt;
Dein eignes Thun hat ſich auf dich zuruͤck gewandt.
Das ganze Recht iſt dis, daß du dem andren nicht
Das thuſt, was du nicht willſt, daß dir von ihm geſchicht.
In dieſem ſeid ihr gleich, und frei, wenn ihr verſtaͤndig
Des Rechtes Unterſchied erkennet als nothwendig.